Version vom November 2014

Gültigkeitsbereich und Definitionen 

 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den gerechten Intressenausgleich zwischen den Vertragsparteien bzw. Fotograf und Kunde. Sie gelten für alle vom Fotografen durchgeführten fotografischen Aufträge, Offerten, Lieferungen und Leistungen. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. «Fotograf» ist gleichbedeutend mit danieldaeppen.com, Daniel Däppen Photography, Untere Beichlenstrasse 13, 3550 Langnau, Schweiz. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt. Fotografische Arbeit. Als «fotografische Arbeit» wird das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit bezeichnet. Fotografisches Werk. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, DVDs, Computerfestplatten, gilt als «Fotografisches Werk» oder als «Werk». Die AGBs gelten als vereinbart, mit der Entgegennahme der Offerte (sofern eine Offerte ausgestellt wurde), spätestens jedoch mit der Bestellung bzw. Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden. 


Leistung der fotografischen Arbeit 

 Ohne anderweitige schriftlicher Vereinbarung der Vertragsparteien ist die Gestaltung der fotografischen Arbeit (technisch wie auch künstlerisch) voll und ganz im Ermessen des Fotografen. Der Fotograf führt die fotografischen Arbeiten grundsätzlich persönlich aus. Kann der Fotograf kurzfristig auf Grund Höherer Gewalt (z.B. infolge eines Unfalls oder Krankheit, Tod eines Angehörigen) seine Tätigkeit nicht persönlich ausführen , ist er berechtigt, die fotografischen Arbeiten durch einen geeigneten Ersatz ausführen zu lassen. Dies hat er dem Kunden umgehend mitzuteilen, sobald er vom Verhinderungsgrund Kenntnis erlangt hat. Der Kunde ist berechtigt, zeitlich unmittelbar auf die Anzeige den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Schadenersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Der Fotograf ist für die Beschaffung des technischen Materials wie Fotoapparate sowie sonstiger Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, zuständig. Die vom Fotografen gelieferten Werke sind urheberrechtlich geschützte Werke, welche den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) unterstehen. Das hergestellte fotografische Werk, insbesondere die RAW-Dateien bleiben Eigentum des Fotografen. Spezielle durch den Kunden in Auftrag gegebene Konzeptionen und/oder Gestaltungswünsche sind eigenständige und als solche zu vergütende fotografische Arbeiten. 


Rechte und Pflichten des Kunden 

 Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen (Photo: daniel däppen, familienbilder.ch) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen, bzw. zugänglich sind. Vorbehalten bleiben gegensätzliche schriftliche Vereinbarungen. Der Kunde hat das Recht, bis spätestens 10 Tage vor Beginn der fotografischen Arbeit, diese auf einen späteren Termin zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als 10 Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 15 nicht nach, so hat der Kunde dem Fotografen einen Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) zu entrichten. Ausserdem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Die Bestimmungen in Ziffer 17, werden nicht angewandt bei Verschiebung der fotografischen Tätigkeit auf Grund schlechter Wetterverhältnisse und nur dann, wenn die schlechten Wetterverhältnisse zu offensichtlich ungewünschten fotografischen Werken führen würden, welche nicht im Interesse des Kunden sind. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, die angefallenen Kosten, welche ihm durch diese Verschiebung entstanden sind, dem Kunden zu verrechnen. Der Kunde hat das ihm gelieferte bzw. übergebene fotografische Werk mit aller Sorgfalt zu behandeln. Veränderungen des fotografischen Werkes im Sinne von Montagen, Composing zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes oder anderer sinnenstellender Veränderungen ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, eine Nutzung des fotografischen Werkes durch Dritte (gemäss Ziffer 24) nicht ohne wichtigen Grund abzulehnen. Der Kunde hat seine Ablehnung innerhalb von 10 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch dem Fotografen schriftlich mitzuteilen. Ohne schriftliche Mitteilung innerhalb dieser Frist ist der Kunde mit der jeweiligen Verwendung einverstanden. 

Nutzungsrechte der fotografischen Arbeiten

 des Fotografen 

 Der Fotograf hat das Recht, den Kunden und die entstandenen fotografischen Arbeiten bei Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden anzugeben. Der Fotograf kann, die fotografische Arbeit bzw. das fotografische Werk für Eigenwerbung nutzen. Der Fotograf hat das Recht die fotografischen Werke in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen oder ihnen Exemplare zu übergeben. Vorbehalten sind anderweitige schriftliche Abmachungen. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Sachen oder Orten verletzt wird. 

des Kunden 

 Ausschliesslich der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der fotografischen Arbeiten eine Lizenz zur Nutzung des fotografischen Werks im vereinbarten Rahmen. Jede vereinbarungswidrige Nutzung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Mindestentschädigung von 150% des entsprechenden SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive) auszurichten. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen, Gegenstände oder Orte im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild bzw. vom Bild dieser Gegenstände oder Orte im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. 


Haftung 

 Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen nach Empfang des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt. Falls Dritte, die (gemäss Ziffer 28) Ihre Zustimmung dem Kunden zur Verwendung des fotografischen Werks erteilt haben, Ansprüche an den Fotografen richten, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen im Streitfall Schadenersatzforderungen zugunsten Dritter und sämtliche, allfällige Prozesskosten vollumfänglich zu entschädigen. 


Honorar 

 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt (sofern der Fotograf mehrwertsteuer pflichtig ist) geschuldet und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die zur Ausführung der fotografischen Arbeiten anfallenden Kosten wie Reisespesen, Hotelübernachtungen, Honorare für Hilfspersonen, Assistenten und Modelle sowie allfällige Mietkosten für Ausrüstungsgegenstände, Studios Requisiten, Spesen usw. sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Das gemäss Ziffer 32 vereinbarte Honorar ist auch dann geschuldet, wenn die bestellten und gelieferten fotografischen Werke nicht verwendet werden. 


Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über. Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Fotografen. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.